Schwörsonntag

Bereits in meinem letzten Beitrag habe ich auf die Verfassung der Freien Reichsstadt Reutlingen aus dem Jahre 1374 verwiesen. Der jährlichen Schwörwoche kam darin eine zentrale Bedeutung zu. Über 400 Jahre lang (bis 1802) ging diese am 2. Sonntag nach dem 4. Juli mit der Wahl der Bürgermeister zu Ende. Während andernorts noch Leibeigenschaft herrschte, zeichnete sich die durch Zünfte organisierte Bürgerschaft der Freien Reichsstädte durch erste demokratische Strukturen aus. So gesehen war die Verfassung der Freien Reichsstädte fortschrittlich. Vom heutigen Demokratieverständnis war man jedoch noch weit entfernt, denn nur jene Bürger hatten das Wahlrecht, die in einer der 12 Zünfte organisiert waren. Dies traf nur auf 1/7 der Bewohner Reutlingens zu. Frauen gehörten nicht dazu.

Nach dem Festgottesdienst verließen zuerst die Fahnenträger die Kirche. Allen voran die heutige Fahne der Stadt Reutlingen und die der Winzergenossenschaft. Das Tragen der schweren Fahnen erfordert Kraft und Geschicklichkeit. Manchmal war auch Hilfe notwendig bis sich alle auf der Wilhelmstraße zum Festzug aufgestellt hatten.

An der Spitze des Festzuges, hinter dem aktuellen Reutlinger Stadtwappen, folgte der Doppeladler auf gelbem Grund, die Fahne der alten Freien Reichsstadt Reutlingen. Dahinter hatte sich die Stadtkapelle positioniert. Mit dem Einsetzen ihrer Musik setzte sich der Festzug in Bewegung.

Sehen und gesehen werden war dabei nicht nur für den OB Thomas Keck eine Option.

Mit Tschingderassabum ging es zum einstigen Schwörhof. Dort fand das Festprogramm mit der Schwörtagsrede und dem Eid des Oberbürgermeisters seinen Höhepunkt. Dabei sorgte die Beflaggung an der Fassade des Friedrich-List-Gymnasiums für die heutige politische Einordnung.

Der Reutlinger Schwörtag zählt zusammen mit jenem in Esslingen und Ulm zum immateriellen Weltkulturerbe der UNESCO.


7 Gedanken zu “Schwörsonntag

  1. Lieber Horst, der lange und mühsame Weg zum allgemeinen Wahlrecht für alle. Leider sind wir auch heute noch weit davon entfernt: 20-30% unserer Wohnbevölkerung hat kein Wahlrecht, weil ihnen dafür die Staatsbürgerschaft fehlt. Liebe Grüße Jürgen

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    1. Lieber Jürgen,
      das sehe ich inzwischen differenzierter. Um welche Wahlen soll es denn gehen? Und wer soll das Wahlrecht bekommen. Allgemeine Positionen helfe da nicht weiter. Wenn ich das Wahlverhalten der Zuwanderer aus den ehemaligen Sowjetrepubliken anschaue, die überproportional AFD wählen, frage ich mich schon welche Auswirkungen ein schnelles Wahlrecht insbesondere bei Menschen hätte, die aus totalitären Staatsgebilden kommen. Im Unterschied zu den freien Reichsstädten ist die Verpflichtung der Bürger auf das Grundgesetz heute sehr abstrakt.
      Liebe Grüße Horst

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      1. Lieber Horst, sicher muß man da behutsam vorgehen. Aber wie bringen wir unsere politischen Parteien dazu, sich auch für die ausländischen Mitbürger, die lange Jahre hier leben und zu unserem Wohlstand beitragen, einzusetzen, wenn diese keine (zählbare) Stimme haben?

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      2. Lieber Jürgen,
        da liegen wir nicht auseinander, doch bringen uns die Pauschalforderungen „Wahlrecht für alle“ eben auch nicht weiter. Eine schlüssige Antwort habe ich auch nicht parat. Allerdings könnte ich mir vorstellen, zwischen dem Wahlrecht auf kommunaler Ebene und der auf Landes- bzw. Bundesebene zu unterscheiden. Dem dürfte aber das Grundgesetz im Wege stehen.
        Liebe Grüße Horst

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      3. Lieber Jürgen,
        da sind wir nicht auseinander. Dennoch bringt uns die Pauschalforderung „Wahlrecht für alle“ nicht weiter. Ich habe zwar auch keine Patentlösung aber könnte mir ganz gut vorstellen zwischen dem Wahlrecht auf kommunaler Ebene und der auf Landes- bzw. Bundesebene zu unterscheiden. Da wird es aber ein Problem mit dem Grundgesetz geben.
        Liebe Grüße Horst

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