Bereits in meinem letzten Beitrag habe ich auf die Verfassung der Freien Reichsstadt Reutlingen aus dem Jahre 1374 verwiesen. Der jährlichen Schwörwoche kam darin eine zentrale Bedeutung zu. Über 400 Jahre lang (bis 1802) ging diese am 2. Sonntag nach dem 4. Juli mit der Wahl der Bürgermeister zu Ende. Während andernorts noch Leibeigenschaft herrschte, zeichnete sich die durch Zünfte organisierte Bürgerschaft der Freien Reichsstädte durch erste demokratische Strukturen aus. So gesehen war die Verfassung der Freien Reichsstädte fortschrittlich. Vom heutigen Demokratieverständnis war man jedoch noch weit entfernt, denn nur jene Bürger hatten das Wahlrecht, die in einer der 12 Zünfte organisiert waren. Dies traf nur auf 1/7 der Bewohner Reutlingens zu. Frauen gehörten nicht dazu.
Nach dem Festgottesdienst verließen zuerst die Fahnenträger die Kirche. Allen voran die heutige Fahne der Stadt Reutlingen und die der Winzergenossenschaft. Das Tragen der schweren Fahnen erfordert Kraft und Geschicklichkeit. Manchmal war auch Hilfe notwendig bis sich alle auf der Wilhelmstraße zum Festzug aufgestellt hatten.
An der Spitze des Festzuges, hinter dem aktuellen Reutlinger Stadtwappen, folgte der Doppeladler auf gelbem Grund, die Fahne der alten Freien Reichsstadt Reutlingen. Dahinter hatte sich die Stadtkapelle positioniert. Mit dem Einsetzen ihrer Musik setzte sich der Festzug in Bewegung.
Sehen und gesehen werden war dabei nicht nur für den OB Thomas Keck eine Option.
Mit Tschingderassabum ging es zum einstigen Schwörhof. Dort fand das Festprogramm mit der Schwörtagsrede und dem Eid des Oberbürgermeisters seinen Höhepunkt. Dabei sorgte die Beflaggung an der Fassade des Friedrich-List-Gymnasiums für die heutige politische Einordnung.
Der Reutlinger Schwörtag zählt zusammen mit jenem in Esslingen und Ulm zum immateriellen Weltkulturerbe der UNESCO.